Allgemeine Mietbedingungen
§1 Was sind die AGB
Die Abkürzung AGB bezeichnet dieses Dokument – „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Es stellt einen Anhang zum Mietvertrag dar und legt die detaillierten Bedingungen für die Bereitstellung von Mietdienstleistungen für Elektrofahrräder sowie traditionelle Fahrräder durch „OPERATOR ASPEN PRIME Sp. z o.o.“ für Privat- und Geschäftskunden fest.
§2 Verzeichnis der Begriffe und Definitionen
In diesem AGB-Dokument werden folgende Definitionen verwendet:
Kunde – natürliche oder juristische Person, die Partei des zeitlich begrenzten Mietvertrags über Ausrüstungsgegenstände durch den Vermieter ist, angeboten von „OPERATOR ASPEN PRIME Sp. z o.o.“
Elektrofahrrad: Fahrrad mit zusätzlicher Unterstützung, betrieben durch einen Elektromotor mit Akku, das dem Kunden im Rahmen der Mietvereinbarung übergeben wird
Mietdienstleistung - Vermietung der Ausrüstung unter den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen.
Vertrag - regelt insbesondere Anzahl und Art der Fahrräder, Mietdauer (Datum der Anmietung und Uhrzeit der Rückgabe), Anzahl der Tage, Ort der Anmietung und Rückgabe, sowie die Anmietung zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände und Zubehör sowie ggf. Zusatzleistungen. Optional (kostenpflichtig) sind im Rahmen der Mietdienstleistung Versicherung, Transport und Pannenhilfe enthalten. Die Fahrradmietdienstleistung umfasst auch ein Ladegerät für die im jeweiligen Fahrrad verwendete Batterie.
Mietzeit: Anzahl der Stunden oder Tage, für die der Mietvertrag abgeschlossen wird. Jeder Miettah beginnt um 08:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer in diesem Zeitraum. Die Ausgabe/Rückgabe der Ausrüstung außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich, es sei denn, dies wird zuvor mit dem Vermieter vereinbart; der Mietvertrag gilt dann bis zur wirksamen Rückgabe der Fahrräder, Ausrüstung und Zubehör durch den Kunden zu den im Vertrag genannten Zeiten.
§3 Preise und Gebühren
Alle Preise sind vertragliche Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer, sofern im Mietvertrag nicht anders geregelt. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit Anspruch auf die vertraglich zugesicherten Leistungen. Die Gebühren für die Ausrüstungsverleih, die im Mietvertrag festgelegt sind, bestehen aus folgenden Elementen: Sicherheitshinterlegung (im Folgenden: Kaution) für die Ausrüstung, die während der Laufzeit des Mietvertrags vermietet wird, sowie der Buchungsbestätigung für Mietdienstleistungen und die vom Verleih „OPERATOR ASPEN PRIME Sp. z o.o.“ angebotenen Leistungen. Diese Gebühr stellt die Vergütung des Vermieters für die Bereitstellung der Ausrüstung im Rahmen des Mietvertrags dar. Die Zahlung erfolgt vollständig spätestens bei Übergabe der Ausrüstung. Höhe und Zahlungsmodalitäten der Kaution sind im Mietvertrag festgelegt. Bis zum Abschluss des Mietvertrags dient die Kautionssumme als Sicherung der Vertragserfüllung. Während der Vertragsdauer sichert die Kaution die dem Kunden vermietete Ausrüstung sowie die vom „OPERATOR ASPEN PRIME Sp. z o.o.“ erbrachten Leistungen ab. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietvertrags vollständig zurückerstattet. In besonderen in den AGB genannten Fällen (Kapitel 6: Rückerstattung der Kaution) ist der Vermieter berechtigt, von der Kaution Kosten für: Reparaturen / Wiederherstellung beschädigter Ausrüstung und Rückerstattung anderer Kosten, die durch unsachgemäße Nutzung der gemieteten Ausrüstung entstehen, und bei Nichterfüllung der Mietvertragsbedingungen (z. B. Verlängerung der Mietdauer oder Änderung des Rückgabeortes ohne vorherige Abstimmung mit dem Vermieter) abzuziehen.
§4 Rückerstattung der Kaution
Der Vermieter erstattet dem Kunden die Kaution bei Beendigung des Mietvertrags zurück, sofern keine Gründe für einen Abzug von Teilen der Kaution aufgrund der in diesen AGB beschriebenen Ereignisse vorliegen. Die Bestätigung der Beendigung des Mietvertrags erfolgt durch die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe der Ausrüstung gemäß der Ausstattungsliste zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, in einwandfreiem technischem Zustand und ohne erhebliche Verschmutzungen durch den Kunden. Grundlage für die Kautionsrückzahlung ist die Annahmebestätigung der Ausrüstung, unterschrieben von einer den Kunden vertretenden Person, welche Teil des Mietvertrags ist. Bei der Übernahme festgestellte Schäden / Zerstörungen / Verluste / Verschmutzungen / Eigentumsumstände an Teilen oder der gesamten Ausrüstung, die Gegenstand des Vertrags sind, werden protokolliert und durch Fotos dokumentiert sowie von beiden Parteien unterschrieben. Es wird empfohlen, dass auch der Kunde in solchen Fällen eine fotografische Dokumentation erstellt. Kleine, einzelne Kratzer, Öffnungen und geringfügige Schäden, die die Nutzung der gemieteten Ausrüstung nicht beeinträchtigen, stellen keine Grundlage für einen Kautionsabzug dar und werden nicht im Protokoll erfasst. Ausfälle aufgrund typischer Nutzung (z. B. Kettendehnung, Lockerung von Befestigungselementen, Herausfallen von Schrauben, Einstellung-/Abnutzungsprobleme von Bremsen, Schaltung oder Defekte aufgrund von Fabrikationsfehlern) berechtigen nicht zu einem Kautionsabzug und werden nicht protokolliert. Bei Unstimmigkeiten über die Protokollerstellung und/oder Unterschrift hat der Vermieter das Recht, Sicherheitskräfte hinzuzuziehen, um den tatsächlichen Zustand zu bestätigen. Stellen sich bei der Übernahme Mängel wie Unvollständigkeit/Beschädigungen, stärkere Verschmutzungen oder andere Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung oder Reparatur heraus, die den Marktwert mindern, darf der Vermieter die Reparatur-/Austausch- und Reinigungskosten anhand der Katalogpreise im Online-Shop www.rower.com.pl und im ACTIVA Fahrradservice, Ruda Śląska, Kupiecka-Str. 15, von der Kaution abziehen. Der Wert für Austausch/Reparatur wird von der Kaution abgezogen und der Kunde erhält eine Mehrwertsteuerrechnung. Wenn die Reparatur-/Austauschkosten die Kautionshöhe übersteigen, kann der Vermieter Ansprüche gegen den Kunden gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen. Bei verspäteter Rückgabe der gesamten oder eines Teils der Ausrüstung (Verlängerung der Mietdauer entgegen den Vertragsbedingungen) ist der Vermieter berechtigt, eine Gebühr für die Verlängerung der Miete vom Kautionseinbehalt abzuziehen, berechnet nach den Preisen im Mietvertrag (Produkt aus Anzahl der gemieteten Fahrräder und Mietpreis pro Stunde).
§5 Regeln für die ordnungsgemäße Nutzung der vertraglich gemieteten Ausrüstung
Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er eine Probefahrt durchgeführt und funktionstüchtige Ausrüstung erhalten hat. Der Kunde erklärt sich bereit, die gemietete Ausrüstung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Straßenverkehrsordnung, und mit sorgsamer Handhabung der gemieteten Komponenten zu nutzen. Der Kunde und andere Nutzer der Ausrüstung sind verantwortlich für alle Ereignisse, die aus der Nutzung entstehen, einschließlich der Verstöße gegen geltendes Recht, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel der Ausrüstung. Für minderjährige Nutzer während der Mietdauer haftet der Kunde, der den Mietvertrag unterzeichnet. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Wertgegenständen des Kunden während der Mietdauer im Zusammenhang mit der Nutzung der gemieteten Ausrüstung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung nur an sicheren Orten und mit korrektem Schloss, das vom Vermieter bereitgestellt wird, unbeaufsichtigt zu lassen. Der Kunde hat die Ausrüstung insbesondere wie folgt zu pflegen: sie unter geeigneter Aufsicht und Sicherung an sicheren Orten abstellen; das vom Vermieter bereitgestellte Diebstahlschutzschloss verwenden; die Ausrüstung bei schlechten Wetterbedingungen oder schwierigen Gelände reinigen und trocknen; die Batterie nur teilweise oder vollständig geladen lassen. Der Kunde darf keine eigenmächtigen Reparaturen (über übliche Wartungsarbeiten hinaus), Modifikationen oder Umbauten an der Ausrüstung vornehmen. Die Nutzung der Ausrüstung entgegen dem vorgesehenen Zweck, z.B. Fahren am Strand, im Wasser oder nächtliches Abstellen im Freien ohne Wetterschutz und/oder Sicherung, führt zum sofortigen Vertragsbruch und zur Kostenbelastung des Kunden für Reparaturen und Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit.
§6 Notfälle
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Nutzung der vertraglich gemieteten Ausrüstung durch den Kunden oder andere vom Kunden beauftragte Personen, noch für Ausfälle/Defekte, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind (z.B. Reifenpanne). Kosten für Diebstahl / Verlust / Zerstörung / Eigentumsübertragung / schwere Beschädigung der Ausrüstung während der Mietdauer trägt der Kunde. Bei Ausfällen infolge von Fabrikationsfehlern oder Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung oder Vernachlässigung durch den Kunden hat dieser den Vermieter unverzüglich (telefonisch und, wenn möglich, per E-Mail) zu informieren. Mit dem Fahrrad erhält der Kunde ein Schloss (Diebstahlsicherung) und einen Schlüssel. Der Schlüssel ist nach Mietende zurückzugeben. Fehlender Schlüssel führt zu Kostenansatz für das Diebstahlschutzschloss, der von der Kaution abgezogen wird. Im Diebstahlsfall der gesamten oder eines Teils der Ausrüstung ist der Kunde verpflichtet, umgehend die Polizei sowie den Vermieter zu informieren. Der Vermieter erstattet keine Mietkosten, wenn der Kunde aus Gründen in seiner Verantwortung oder höherer Gewalt die Mietzeit nicht vollständig nutzt.
§7 Datenschutz und Datenschutzerklärung
Die vom Kunden im Mietvertrag bereitgestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietservices für Elektrofahrräder „OPERATOR ASPEN PRIME Sp. z o.o.“ verarbeitet. Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrags ist die Angabe wahrheitsgemäßer und korrekter personenbezogener Daten sowie die Akzeptanz der AGB und die Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Die Angabe der Daten ist freiwillig, aber Bedingung für den Vertragsabschluss. Details des Mietvertrags werden nur den Vertragsparteien zur Verfügung gestellt. Datenverantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes ist „OPERATOR ASPEN PRIME Sp. z o.o.“, ul. Budowlanych 64, 45-123 OPOLE, Steuer-ID 7543352540. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Vervollständigung oder Korrektur. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden entsprechend der geltenden Rechtslage verarbeitet, gespeichert und geschützt. Der Datenverantwortliche ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. §8 Schlussbestimmungen Für nicht durch diese AGB geregelte Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Parteien verpflichten sich zur gütlichen Streitbeilegung. Falls keine Einigung erzielt wird, sind Streitigkeiten vor dem für den Sitz des Vermieters zuständigen Gericht zu klären.
§8 Schlussbestimmungen
Für Angelegenheiten, die durch diese AGB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Parteien erklären sich mit einer gütlichen Streitbeilegung einverstanden. Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht am Sitz des Vermieters.