Nutzungsordnung für den SPA- und Poolbereich im Aspen Prime Ski & Bike Resort
1. Es wird davon ausgegangen, dass jede Person, die sich im SPA- und Poolbereich aufhält, mit den Bestimmungen der Hausordnung vertraut ist und sich verpflichtet hat, diese uneingeschränkt einzuhalten.
2. Den Pool dürfen nur Personen benutzen- die schwimmen können,
- Kinder bis 16 Jahre nur unter ständiger Aufsicht und Betreuung volljähriger Personen,
- Kinder bis 3 Jahre in spezieller wasserdichter Windel unter Aufsicht Erwachsener,
- behinderte Personen, die direkte Betreuung benötigen, sowie Personen mit Neigung zu Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit nur mit volljährigem Betreuer,
- die mit der Hausordnung vertraut sind und sich zur Einhaltung verpflichtet haben,
- die Gäste des Aspen Prime Ski & Bike Resorts sind.
- Personen, deren Zustand auf Alkoholkonsum oder ähnliche Substanzen hinweist,
- Personen, die vor dem Betreten des Pools nicht geduscht und dabei Reinigungsmittel benutzt haben,
- Personen mit sichtbaren Hautverletzungen,
- Personen mit Krankheiten, die die Gefahr des Ertrinkens verursachen,
- Personen, deren Verhalten eine Gefahr für die Umgebung darstellt,
- Personen, deren Hygienezustand von allgemein anerkannten Normen abweicht.
4. Personen mit instabiler Gesundheit (Herzerkrankungen, Kreislaufstörungen, Gleichgewichtsstörungen oder ähnlichem) benutzen das Schwimmbad mit besonderer Vorsicht nach Rücksprache mit einem Arzt auf eigene Verantwortung.
5. Poolnutzer dürfen keine Situationen verursachen, die die Sicherheit der anwesenden Personen gefährden, insbesondere ist es untersagt:
- ohne Erlaubnis ins Wasser zu gehen, auf den Wegen rund um die Becken und unter den Duschen zu laufen,
- vom Beckenrand ins Wasser zu springen,
- andere Poolnutzer zu schubsen, ins Wasser zu werfen oder unter Wasser zu drücken,
- jegliche Art von Tieren mitzubringen oder einzuführen.
- Glasgegenstände mitzubringen, insbesondere Geschirr, Gläser und Flaschen,
- den Pool zu verschmutzen.
6. Für Beschädigungen und Verschmutzungen des Pools, einschließlich Kot- oder Erbrochenenunfälle, haftet der Verursacher oder der Betreuer minderjähriger Personen finanziell.
7. Das Management und das Personal des Pools übernehmen keine Haftung für Wertgegenstände, die in der Poolanlage zurückgelassen werden. Verlust oder Fund von Gegenständen ist unverzüglich dem Poolpersonal zu melden. Die Behalten von gefundenen Gegenständen auf dem Gelände stellt eine Rechtsverletzung dar.
8. Außerhalb der Arbeitszeiten des Rettungsschwimmers erfolgt die Benutzung des Pools auf eigene Gefahr.
9. Die Benutzung der Pools und des SPA-Bereichs gilt als Anerkennung der Hausordnung.